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kopierschutz-bei-pro7 22.04.2008
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(15.02.24)
Recorder

nicht registriert

kopierschutz-bei-pro7 22.04.2008

Am Freitag und Samstag strahlte der Münchner Privatsender Pro Sieben über sein analoges TV-Signal ein Kopierschutzsignal aus, das die Aufnahme via Video-, DVD- oder Festplattenrecorder blockierte. Betroffen waren nach DF-Informationen alle Haushalte, die das analoge Sat-Signal direkt mittels Sat-Receiver oder umgesetzt über einen Kabelanschluss empfangen. Zuschauer des digitalen Signals waren nicht betroffen, da Free-to-Air- und CI-Receiver auf keinen Kopierschutz reagieren.

Eine Stellungnahme des Senders, ob es sich um eine technische Panne oder um einen Test für einen künftigen Dauerbetrieb handle, steht noch aus. Sämtliche Videoaufzeichnungsgeräte mit analogem Videoeingang müssen auf die von der Firma Macrovision entwickelten Kopierschutzsignale reagieren.

Das ist selbst bei modernen DVD-Recordern Pflicht, obwohl hier intelligente Elektronik das kopiergeschützte TV-Signal wieder stabilisieren könnte. Doch bisher waren solche Macrovison-Signale lediglich bei Premiere Direkt Filmen aktiv ausgestrahlt. Hierzu erzeugen Premiere zertifizierte Digitalreceiver das Macrovision-Signal für die Signalausgabe an den Scartbuchsen selbst.

Für Branchenbeobachter wäre dieser Kopierschutz jedoch nichts Außergewöhnliches. ProSiebenSat.1 hatte in der Vergangenheit schon mehrmals deutlich gezeigt, dass man eigentlich keine Aufnahmen wünsche. Bis 6. September 2004 strahlte Sat.1 noch ein VPS-Signal aus. Damit war eine nahezu sekundengenaue Videoaufnahme möglich. Das VPS-Signal wurde jedoch abgeschaltet, obwohl es in der automatischen Senderabwicklung überhaupt keinen Mehraufwand bedeutet und die Ausstrahlung keinen Cent extra kostet. 2005 und 2006 wurden erstmals die Pläne für eine Grundverschlüsselung in der Öffentlichkeit bekannt.

Hier wollte der Konzern nicht nur kontrollieren, wer seine Programme gegen eine monatliche Technikpauschale empfangen darf. In den Receiverspezifikationen war klar auch ein digitaler Kopierschutz ("CPCM - Content Protection and Copy Management") vorgesehen. Die TV-Sender hätten hier die Möglichkeit gehabt, den Zuschauern nach einer gewissen Zeit die Aufnahme auf der Festplatte wieder zu löschen. Ob nun die Aufnahme 90 Minuten (zum zeitversetzten Ansehen), 3 Tage oder 2 Wochen Gültigkeit auf der persönlichen Festplatte des Zuschauers haben – das allein wollten die Privatsender bestimmen. Ebenso vorgesehen: Bei einer zeitversetzten Wiedergabe einer Aufnahme hätte ein TV-Sender das schnelle Vorspulen einer Werbepause unterbinden können.

Kopieschutzsignal eine technische Panne? Wahrscheinlich nicht. Denn in der Vergangenheit zeigte sich stets, dass solche Aktionen im Konzern immer fest geplant waren. Beispiel Löschung des HDTV-EPGs zum Jahresende 2007. Offiziell eine technische Panne, intern war die Abschaltung zu Silvester 2007 bereits fest geplant.

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